Kinderrecht

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 in New York abgeschlossen und ist in Kraft getreten:

  • Deutschland: am 5. April 1992
  • Österreich: am 5. September 1992
  • Schweiz: am 26. März 1997

Sie umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

3. Das Recht auf Leben und Entwicklung
Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

mehr Details.


Eine kurze Geschichte der internationalen Kinderrechte:

  • CH: Verdingmarkt, Verdingkinder

    In der Schweiz konnten zwischen 1800 und 1950 Bauern von den Behörden sogenannte „Verdingkinder„, d. h. Waisen– und Scheidungskinder, auf einem „Verdingmarkt“ ersteigern. Solche Kinder wurden meistens zu Zwangsarbeit eingesetzt.

    Vor dem Ersten Weltkrieg wurden laut dem Berner Historiker Marco Leuenberger im Kanton Bern gegen 10 Prozent aller Kinder verdingt.

  • DE: Das Preußische Regulativ

    1839 – Das erste kontinentaleuropäische Gesetz zur Einschränkung der Kinderarbeit und das erste deutsche Gesetz zum Arbeitsschutz.

  • DE: Kinderschutzgesetz

    1904 – Verbot der Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren im deutschen Kaiserreich in gewerblichen Unternehmen.

  • Internationale Kinderschutz-Kongress

    1913 – Erster internationaler Kinderschutz-Kongress findet in Schweden statt

  • Genfer Erklärung

    1924 – Generalversammlung des Völkerbundes in Genf verabschiedet eine Charta. „Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen […].“

  • CH: «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse»

    1926 – Die Stiftung Pro Juventute gründet das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» mit dem Ziel , die Kultur der Fahrenden – insbesondere der Jenischen – zu zerstören. Man spricht von „Kindswegnahmen“.

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    1948 – Die UNO verabschiedet die Menschenrechtskonvention.

    Art. 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

    Art. 25: „Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“

  • Deklaration über die Rechte der Kinder

    1959 –  Die UN-Generalversammlung verabschiedet die „Deklaration über die Rechte der Kinder“.

  • UN-Kinderrechtskonvention

    1989 – Am 20. November 1989 wurde die UN Kinderrechtskonvention ratifiziert. Seither gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte oder Weltkindertag.

  • 1. Fakultativprotokoll: Kindersoldaten

    2002 – Inkrafttreten des 1. Fakultativprotokoll über Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten.

    Ratifizierung: Deutschland (13. Dezember 2004), Liechtenstein (4. Februar 2005), Österreich (1. Februar 2002) und Schweiz (26. Januar 2002).

  • 2. Fakultativprotokoll: Kinderhandel

    2002 – Inkrafttreten des 2. Fakultativprotokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

    Ratifizierung: Deutschland (15. Juli 2009), Liechtenstein (30. Januar 2013), Österreich (6. Mai 2004) und Schweiz (19. Juli 2006) ratifiziert.

  • CH: Offizielle Entschuldigung für „Verdingkinder“

    2013 – Öffentliche Entschuldigung der Schweizer Regierung für das begangene menschliche Unrecht im Umgang mit den ehemaligen Verdingkindern und der damit einhergehenden Verletzung der Menschenwürde.

  • 3. Fakultativprotokoll: Beschwerderecht

    2014 – Inkrafttreten des 3. Fakultativprotokoll über das Recht auf Individualbeschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.

    Ratifizierung: Deutschland (28. Februar 2013), Liechtenstein (25. Januar 2017), Schweiz (24. April 2017). Österreich hat lediglich unterzeichnet, ohne zu ratifizieren.

mehr Details zur Geschichte des internationalen Kinderrechts (English)